Luftfahrtbetriebe
Versicherungslösungen für CAMO-Betriebe
Obwohl CAMO-Betreibe in der Regel keine Instandhaltungsarbeiten ausführen, haften sie für Fehler in der Planung, Überwachung oder Dokumentation genauso wie für fehlerhafte Freigaben zur weiteren Verwendung der Luftfahrzeuge. Ein spezifisches Berufshaftpflicht‑Konzept ist unabdingbar. Produkthaftpflicht und Obhutshaftpflicht sichern Personen- und Sachschadenrisiken ab. Exclusions wie vorsätzliches Fehlverhalten, Kriegs‑ oder Nuklearrisiken sollten durch optionale Krieg‑, Terror‑ oder Cyber‑Erweiterungen ergänzt werden. Angemessene Limits schützen vor existenzbedrohenden Ansprüchen. Die Versicherungspolice sollte Verteidigungskosten ausserhalb der Limits, retroaktive Deckung und eine Run‑off‑Option enthalten, um Wechsel oder Auflösung des Betriebes abzudecken.
Air-Charter Broker
Air-Charter-Broker agieren als Vermittler zwischen Flugkunden und Luftfahrtunternehmen. Sie schliessen für Kunden Charterflüge ab, müssen aber für Fehler in der Beratung und Organisation einstehen. Speziell in diesem Geschäftsbereich sind daher mehrere Haftpflichtpolicen unverzichtbar. Insbesondere wird eine Berufshaftpflicht/E&O-Versicherung empfohlen: Sie schützt vor finanziellen Forderungen, wenn dem Broker ein Fehler (wie z. B. falsche Flugzeugkapazität, falscher Flughafen-Code etc.) unterläuft. Eine solide Beratung durch Versicherungsspezialisten hilft, Policen und Limits an die üblichen Flugbetriebsrisiken anzupassen.
Zusammenfassung Air-Charter Broker