Luftfahrtbetriebe

Versicherungslösungen für CAMO-Betriebe

Obwohl CAMO-Betreibe  in der Regel keine Instandhaltungsarbeiten ausführen, haften sie für Fehler in der Planung, Überwachung oder Dokumentation genauso wie für fehlerhafte Freigaben zur weiteren Verwendung der Luftfahrzeuge. Ein spezifisches Berufshaftpflicht‑Konzept ist unabdingbar. Produkthaftpflicht und Obhutshaftpflicht sichern Personen- und Sachschadenrisiken ab. Exclusions wie vorsätzliches Fehlverhalten, Kriegs‑ oder Nuklearrisiken sollten durch optionale Krieg‑, Terror‑ oder Cyber‑Erweiterungen ergänzt werden. Angemessene Limits schützen vor existenzbedrohenden Ansprüchen. Die Versicherungspolice sollte Verteidigungskosten ausserhalb der Limits, retroaktive Deckung und eine Run‑off‑Option enthalten, um Wechsel oder Auflösung des Betriebes abzudecken.

Zusammenfassung der Versicherungslösungen für CAMO-Betriebe

 

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