Kaskoversicherung für Luftfahrzeuge

Die Kaskoversicherung für Luftfahrzeuge ist essenziell für Eigentümer und Halter, um finanzielle Verluste durch Schäden oder Verluste des Luftfahrzeugs abzudecken. Die Deckungsbedingungen und Ausschlüsse werden häufig durch standardisierte Klauseln der Aviation Insurance Clauses Group (AICG) definiert, insbesondere durch AVN 1C. Auch die auf dem deutschsprachigen Markt verfügbaren Wording basieren oft auf den Grundzügen von AVN 1C. Die folgenden Ausführungen berufen sich auf die von der Aviation Insurance Clauses Group veröffentlichten Wordings sowie gängigen Marktanpassungen.

Kaskoversicherung für Luftfahrzeuge

 

 

Kasko-Kriegsversicherung

Luftfahrtunternehmen sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, aber einige der komplexesten und potenziell verheerendsten sind solche, die mit Krieg, Entführungen, Terrorismus und anderen politischen Gefahren verbunden sind. Diese Risiken sind in der Regel durch Klauseln wie AVN 48B von Standard-Luftfahrtversicherungspolicen ausgeschlossen. Daher müssen Luftfahrtunternehmen eine zusätzliche Deckung durch spezielle Policen oder Nachträge anstreben, um sich vor diesen Risiken zu schützen.

Zusammenfassung zum Thema Kasko-Kriegsversicherung

 

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