Internationale Entscheide

Hier werden internationale Entscheide zur Luftfahrt mit einem Kommentar von lic.iur. Philip Bärtschi vorgestellt. Die Entscheide sind chronologisch sortiert, so dass der aktuellste Entscheid zuerst und der älteste Entscheid am Schluss der Sammlung zu finden sind.

2021.05.12 Entscheid des EuGH C-70/20

Vorlage zur Vorabentscheidung zum Übereinkommen von Montreal ,  Art. 17 Abs. 1, Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen – Begriff  „Unfall“ – Harte Landung, die im normalen Betriebsbereich des Flugzeugs liegt – Körperverletzung, die ein Fluggast bei einer solchen Landung angeblich erlitten hat – Kein „Unfall“.

2021.05.12 EuGH C-70/20 Kommentar

2021.05.12 EuGH C-70/20 Entscheid

2019.12.19 Entscheid des EuGH C-532/18

Vorlage zur Vorabentscheidung zum Übereinkommen von Montreal, Art. 17 Abs. 1, Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen und Auslegung des Begriffs „Unfall“ bei Umkippen eines auf dem Abstellbrett eines Sitzes abgestellten Kaffeebechers und dadurch verursachte körperliche Verletzungen des Reisenden.

2019.11.19 EuGH C 532_18 Kommentar

2019.11.21 EuGH C-532_18 Entscheid

2019.11.21 Entscheid des EuGH C 37918

Kurzzusammenfassung: Die Richtlinie 2009/12/EG […] über Flughafenentgelte und insbesondere ihr Art. 3, ihr Art. 6 Abs. 5 Buchst. a sowie ihr Art. 11 Abs. 1 und 7 sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Vorschrift entgegenstehen, nach der ein Flughafenleitungsorgan mit einem Flughafennutzer andere als die nach dieser Richtlinie von diesem Organ festgelegten und von der unabhängigen  Aufsichtsbehörde gebilligten Flughafenentgelte festsetzen darf.

2019.11.21 EuGH C 37918 Kommentar

2019.11.21 EuGH C 37918 Entscheid

2015.07.15 Entscheid Oberster Gerichthof Republik Österreich 2 Ob 58/15s

Kurzzusammenfassung: Im Zusammenhang mit einer Lawinensprengung per Helikopter wurde ein Mitglied der Lawinenkommission beim Abwurf der Sprengladung durch die Tür verletzt. Der Oberste Gerichtshof qualifizierte den verletzten Kläger, welcher lediglich als Einweiser des Piloten und als Türöffner vor Abwurf der Sprengladungen fungierte, als Fluggast und nicht als Besatzungsmitglied.

2015.07.15 2Ob 58_15s Kommentar

2015.07.15 2Ob 58_15s Entscheid

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